In einer Welt, in der unsere Daten täglich gesammelt, geteilt und verkauft werden, ist die Gefahr des Datenmissbrauchs allgegenwärtig. Cyberkriminelle, Datenhändler und sogar harmlose Webseiten sammeln persönliche Informationen, die zu Identitätsdiebstahl und Betrug führen können.
Im Teil 1 [1] wurde die Problemlage erörtert und die Umsetzungshilfe des Bayerischen Landesinstallateurausschusses „Strom“ bezüglich der Verantwortlichkeiten zwischen Netzbetreiber, Anschlussnehmer und Errichter gem. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, [2]) vorgestellt. Nun werden zum besseren Verständnis zunächst die Rechtslage, ausgehend vom EnWG, näher betrachtet und dann reale Missbrauchsverfahren der Bundesnetzagentur besprochen.